Frage: Melde- und Ausweispflicht
Frage: Melde- und Ausweispflicht
Antwort: Spätestens eine Woche nach dem Einzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Das gilt auch, wenn Sie nur innerhalb Kölns umziehen (Ummeldung). Ansonsten droht Ihnen evtl. ein Bußgeld. Für die An- oder Ummeldung fallen keine Gebühren an. Die neue Adresse müssen Sie außerdem in ihren Personalausweis eintragen lassen. Alle nötigen Informationen erhalten Sie auf den Service-Seiten der Stadt Köln.