"Compliance ist ein Prozess"
Compliance Officer Markus Thiele
Es tut sich was in den deutschen Unternehmen. Wo früher ausschließlich Zahlen als Maß aller Dinge galten, gewinnt die Einhaltung von Werten wie Fairness und Regeltreue immer mehr an Bedeutung. Eine Entwicklung, die auch auf die Politik Wirkung zeigt. „Firmen und die im Management tätigen Personen werden zunehmend vom Gesetzgeber ins Visier genommen“, sagt Markus Thiele, Compliance Officer der GAG. Was bedeutet dieser Trend für das Unternehmen?
Den Anfang nahm die Entwicklung – wie so oft – in den USA. Schon seit den 80er Jahren sind die Unternehmen dort gesetzlich verpflichtet, sich auf verbindliche moralische und rechtliche Standards festzulegen. In Deutschland betrafen solche Regelungen vor allem Unternehmen, die international tätig waren. Nach den Banken und Versicherungen zieht seit einigen Jahren die deutsche Immobilienbranche nach.
Die GAG stellt sich dieser Herausforderung auf vielfältige Weise. Einige Beispiele:
- Das Unternehmen sorgt mit gezielter Aufklärung (z.B. eLearnings, Erklärfilme, „11 Jebote“) dafür, dass sich die Mitarbeiter im Arbeitsalltag immer wieder mit dem Thema auseinandersetzen.
- Ein Ombudsmann steht als neutraler Ansprechpartner bereit, wenn ein Mitarbeiter, Mieter oder Geschäftspartner Fragen oder Hinweise hat.
- Jeder Mitarbeiter unterzeichnet bei Dienstantritt einen verbindlichen Verhaltenskodex gegen Korruption. Jeder GAG-Geschäftspartner akzeptiert den verbindlichen Einkaufskodex.
Zweifel sind erwünscht!
„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ein Gefühl für die Grauzonen entwickeln: Was geht und was nicht?“ erklärt Thiele. „Das ist ein Prozess, an dem wir beständig arbeiten.“ Zweifel, ob eine bestimmte Einladung oder ein Geschenk angenommen werden dürften, seien kein Problem, sondern vielmehr erwünscht: „Dafür gibt es Stellen wie den Ombudsmann oder den Fraudausschuss, an die man sich wenden kann, wenn etwas unklar ist. Auch anonym.“
Zusätzliche Dynamik kommt von Seiten des Gesetzgebers. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht die Einführung eines sogenannten Unternehmensstrafrechts vor. Damit wäre es möglich, eine Firma unmittelbar für Delikte wie Betrug, Steuerhinterziehung, Bestechung oder Umweltstraftaten zu belangen – bis hin zu ihrer Auflösung. Bisher können dafür nur die verantwortlichen Manager zur Rechenschaft gezogen werden.
Für Thiele ist klar: „Wenn das Unternehmensstrafrecht kommt, wird auch das Thema Compliance in den Unternehmen noch mal an Fahrt aufnehmen.“ Die GAG sieht er darauf gut vorbereitet. „Wir arbeiten seit Jahren konsequent an einer transparenten Unternehmenskultur. Dabei ist besonders wichtig, dass unsere Mitarbeiter keine Angst haben müssen, Probleme anzusprechen. Ich denke, wir sind dabei auf einem guten Weg.“