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Mietvertrag

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Fragen und Antworten

Änderungswünsche

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Eine Untervermietung Ihrer Wohnung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bitte benennen Sie vorher die genauen Gründe Ihres Untervermietungswunsches und kontaktieren Ihr zuständiges Kundencenter, um Ihr Anliegen zu besprechen.

Eine Vermietung Ihrer Wohnung als B&B (Airbnb o. ä.) ist nicht möglich.

Darf ich eine Satellitenanlage montieren?

Im Regelfall ist es nicht erlaubt, SAT-Anlagen zu montieren. Sie können gerne digitale Möglichkeiten nutzen, um TV zu empfangen.

Darf ich meine Wohnung baulich verändern?

Ihre Wohnung dürfen Sie ohne Weiteres nicht baulich verändern. Sie müssen Ihr Anliegen vorab mit unserer Objektbetreuung besprechen und einen Antrag auf bauliche Veränderung stellen. Dafür nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Kundencenter auf.

Ich möchte aus dem Mietverhältnis austreten, die restlichen Personen möchten den Vertrag aber fortführen. Was ist zu tun?

Ein Mietvertrag wird immer durch die verschiedenen Vertragspartner:innen und die GAG geschlossen. Daher ist auch der Änderungswunsch schriftlich mitzuteilen und alle Partner:innen inklusive der GAG müssen zustimmen. Voraussetzung ist u. a., dass Sie aktuell keine Mietschulden haben. Bitte nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Kundencenter auf, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.

Darf ich nach Mietvertragsabschluss noch eine weitere Person in meine Wohnung aufnehmen?

Grundsätzlich ist es möglich, weitere Personen mit in die Wohnung aufzunehmen, jedoch ist dazu unsere Zustimmung nötig. Am besten nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Kundencenter auf, damit wir Ihre Situation gemeinsam besprechen und eine Lösung finden können.

Dürfen meine Nachbarin bzw. mein Nachbar und ich unsere Wohnungen bzw. Stellplätze tauschen?

Um eine Wohnung oder Stellplatz zu tauschen, bedarf es der Zustimmung der GAG. Zudem muss ein neuer Mietvertrag geschlossen werden. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt zu Ihrem Kundencenter auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Meine persönlichen Daten haben sich geändert. An wen kann ich mich wenden?

Bitte informieren Sie uns darüber, wenn sich vertragsrelevante persönliche Daten geändert haben. Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Kundencenter, damit wir die neuen Daten entsprechend vermerken können.

Gefahrenquellen

Darf ich ein Planschbecken in meinem Garten aufstellen?

Leider ist das Aufstellen von Planschbecken auf unseren Grundstücken nicht erlaubt, weil davon eine Gefahr für Kleinkinder ausgeht. Als Grundstückseigentümerin haben wir die Verkehrssicherungspflicht und müssen dafür sorgen, dass es für unsere Mieter:innen keine Gefahrenquellen gibt.

Darf ich ein Trampolin in meinem Garten aufstellen?

Leider ist das Aufstellen von Trampolinen auf unseren Grundstücken nicht erlaubt, weil davon eine Gefahr für Kleinkinder ausgeht. Als Grundstückseigentümerin haben wir die Verkehrssicherungspflicht und müssen dafür sorgen, dass es für unsere Mieter:innen keine Gefahrenquellen gibt.

Warum darf ich keine Gegenstände im Flur abstellen?

Treppenhäuser sind Flucht- und Rettungswege. Gegenstände im Hausflur behindern Rettungsarbeiten, versperren den Fluchtweg, feuern eventuelle Brände zusätzlich an und werden bei starker Rauchentwicklung zu gefährlichen Stolperfallen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kampagnen-Webseite „Flur frei“.

Ich weiß nicht, wo ich meinen Kinderwagen oder Rollator abstellen soll. Was soll ich tun?

Bitte stellen Sie Ihren Kinderwagen oder Rollator im Fahrradraum ab oder sprechen Ihre Hausmeisterin oder Ihren Hausmeister an. Sie oder er kennt das Haus und die Fluchtwegbereiche am besten und kann Ihnen möglicherweise einen Tipp geben. Wenden Sie sich alternativ an Ihr Kundencenter, damit wir gemeinsam die Abstellmöglichkeiten besprechen können.

Haustiere

Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

Die Haltung von ungefährlichen Kleintieren (z. B. Katzen, Zierfische, Ziervögel, Hamster, Mäuse, Kaninchen oder Meerschweinchen) in üblicher und angemessener Zahl erfordert keine Erlaubnis.

Wenn Sie einen Antrag zur Genehmigung eines Hundes stellen möchten, teilen Sie Ihrem zuständigen Kundencenter bitte die Rasse und das Alter des Hundes mit. Listenhunde sind grundsätzlich nicht erlaubt. Mehr zu den Regelungen je nach Tierart erfahren Sie in unserem Merkblatt zur Tierhaltung.

Ich halte Katzen. Darf ich ein Katzennetz anbringen?

Nein. Ein Katzennetz beeinträchtigt das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes. Daher ist es nicht erlaubt, ein Katzennetz anzubringen.

Hausgemeinschaft

Darf ich auf meinem Balkon bzw. in meinem Garten grillen?

Das Grillen mit Gas oder Kohle ist im Interesse der anderen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner des Hauses nicht gestattet. Dem gelegentlichen Grillen mit einem Elektrogrill steht allerdings nichts im Wege, solange die Nachbarinnen und Nachbarn nicht beeinträchtigt werden.

Was kann ich tun, wenn ich Ärger mit meinen Nachbarinnen und Nachbarn habe?

Es ist im Zusammenleben mit anderen Menschen immer das Wichtigste, miteinander zu reden. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zu Ihren Nachbarinnen und Nachbarn auf. Sprechen Sie die Dinge, die Sie stören, offen und ehrlich an und bleiben Sie dabei stets wertschätzend. So werden Sie fast immer eine gemeinsame Lösung finden. Erst wenn dies nicht möglich ist, kontaktieren Sie Ihr zuständiges Kundencenter und teilen uns die Situation mit.

Bitte beachten Sie: Kinderlärm ist kein Lärm, hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme.

Sollten Sie sich sogar von einer Nachbarin oder einem Nachbarn bedroht fühlen, so wenden Sie sich bitte an die Polizei (110).

Was kann ich bei andauernden Störungen durch Nachbarinnen oder Nachbarn tun?

Haben Gespräche trotz eigener vernünftiger Einschätzung der Situation nichts gebracht und die Störungen dauern an, sollten Sie Ihrem zuständigen Kundencenter diese schriftlich mit Datum und Uhrzeit mitteilen. Dabei ist es hilfreich, wenn Zeug:innen die aufgetretenen Störungen mit ihrer Unterschrift bestätigen können. Bei fortgesetzten Verstößen gegen die Hausordnung oder Vereinbarungen im Mietvertrag muss die GAG gegebenenfalls eine Abmahnung oder sogar Kündigung aussprechen.

Sonstiges

Darf ich mir selbst Schlüssel für die Haus- bzw. Wohnungstür nachmachen lassen?

Häufig ist in den Häusern eine Schließanlage eingebaut. Das heißt, Sie können keinen Schlüssel ohne Genehmigung der GAG nachmachen lassen. Zu erkennen ist dies an einer auf dem Schlüssel eingravierten Schlüsselnummer. In einem solchen Fall können Sie einen Schlüssel nur über die GAG nachbestellen. Die Kosten hierfür müssen Sie selbst übernehmen. Lediglich einfache Schlüssel ohne Schlüsselnummer wie beispielsweise Schlüssel für Zimmertüren oder Briefkästen können Sie nachmachen lassen.

Bitte beachten Sie: Bei Auszug müssen Sie der GAG alle Schlüssel übergeben.

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