Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Eine Untervermietung Ihrer Wohnung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bitte benennen Sie vorher die genauen Gründe Ihres Untervermietungswunsches und kontaktieren Ihr zuständiges Kundencenter, um Ihr Anliegen zu besprechen.
Eine Vermietung Ihrer Wohnung als B&B (Airbnb o. ä.) ist nicht möglich.