Frage: Kann das Hausgeld im Zuge von Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen reduziert werden oder ist eine Befreiung von der Hausgeldzahlung möglich, wenn etwa die Wohnung zurzeit nicht vermietet ist?
Frage: Kann das Hausgeld im Zuge von Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen reduziert werden oder ist eine Befreiung von der Hausgeldzahlung möglich, wenn etwa die Wohnung zurzeit nicht vermietet ist?
Antwort: Eine Reduzierung oder Befreiung von der Hausgeldzahlungspflicht ist nicht möglich. Die Berechnung der Hausgeldhöhe erfolgt im Zuge der Erstellung des Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes. Mit Genehmigung des Wirtschaftsplanes durch die Eigentümergemeinschaft ist dieser bis zum Beschluss eines neuen Planes gültig.
Der Wirtschaftsplan dient dazu, die Liquidität der Eigentümergemeinschaft jederzeit zu sichern und die anfallenden Kosten der Wohneigentumsverwaltung zu begleichen. Mit einer Reduzierung des zu zahlenden Betrages oder einer kompletten Befreiung von der Hausgeldzahlung ist dies nicht mehr gewährleistet.