Frage: Wird mein Anteil an der Instandhaltungsrücklage ausgewiesen und bei Verkauf der Wohnung ausbezahlt?
Frage: Wird mein Anteil an der Instandhaltungsrücklage ausgewiesen und bei Verkauf der Wohnung ausbezahlt?
Antwort: Der rechnerische Anteil einer jeden Wohn- oder Teileigentumseinheit an der Instandhaltungsrücklage (auch Instandhaltungsrückstellungen genannt) wird im Zuge der Erstellung der Gesamt- und Einzelwirtschaftsabrechnung separat aufgeführt und kann daher bei Veräußerung dem Erwerber mitgeteilt werden. Eine Auszahlung dieses Anteils bei einer Veräußerung ist jedoch nicht möglich, da die Instandhaltungsrücklage Verbandsvermögen darstellt, es gehört also der Eigentümergemeinschaft, dem einzelnen Wohnungseigentümer steht kein Eigentumsrecht zu.