Was ist der Unterschied zwischen Kalt- und Warmmiete?
Mit der Grundmiete (auch Kaltmiete genannt) wird die Wohnung an sich bezahlt. Diese Grundmiete erhält die GAG. Damit die Wohnung aber richtig und komfortabel genutzt werden kann, sind viele weitere Leistungen erforderlich: Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausreinigung oder Gartenpflege. Es müssen Grundsteuer und Versicherung sowie Dienstleister bezahlt werden. Und nicht zuletzt ist eine Wohnung nur dann komfortabel, wenn sie im Winter geheizt wird. Alle diese Betriebs- und Heizkosten bezahlen die Mieterinnen und Mieter anteilig jeden Monat mit. Die Grundmiete plus die Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten ergeben die Gesamtmiete (auch Warmmiete genannt). Einmal im Jahr erfolgt eine genaue Abrechnung dieser Kosten. Dann ergeben sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung, die monatlichen Abschläge für die Vorauszahlungen werden angepasst. Und dieses Geld behält die GAG nicht. Sie bezahlt damit all die Rechnungen für diese Leistungen, die sie bis dahin vorfinanziert hat.
Warum werden trotz Guthaben die Abschläge erhöht?
Weil jetzt schon klar ist, dass die Kosten für das laufende Jahr deutlich höher ausfallen als im Vorjahr. Und weil die höheren Kosten bereits seit Jahresbeginn anfallen, die Vorauszahlungen aber erst jetzt, für die letzten Monaten des Jahres erhöht werden. Mit diesen erhöhten Vorauszahlungen wird verhindert, dass die Nachzahlungen im kommenden Jahr extrem hoch ausfallen. Daher wurden die Vorauszahlungen für die Betriebskosten (das sind alle Kosten mit Ausnahme der Heizkosten) um 15 Prozent erhöht. Die Vorauszahlungen für die Heizkosten erhöhen sich um bis zu 120 Prozent.
Warum steigen die Heizkosten, obwohl Gas billiger wird?
Billiger als . . .? Billiger als im Vorjahr, das ist richtig. Nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine stieg der Gaspreis in astronomische Sphären. Mittlerweile hat er sich auf einem niedrigeren Niveau eingependelt, liegt aber immer noch deutlich über dem Vorkriegsniveau. Diesen astronomischen Gaspreis haben Mieterinnen und Mieter, die ihre Wärme von der GAG beziehen, aber gar nicht bezahlt. Aufgrund längerfristiger Lieferverträge wurden diese GAG-Wohnungen im vergangenen Winter noch mit vergleichsweise günstigem Gas beheizt. Und dieser Winter, wir erinnern uns vielleicht noch, war ein recht milder Winter. Da die Zeiten des billigen russischen Erdgases vorüber sind, muss dauerhaft von höheren Heizkosten ausgegangen werden. Sparen wird da immer wichtiger.
Aber es gibt doch die Preisbremsen?
Das ist richtig. Die Arbeitspreise für Gas und für Wärme wurden von der Bundesregierung gedeckelt. Doch GAG-Mieterinnen und -Mieter haben noch im vergangenen für etwa die Hälfte der Kosten geheizt. Und der Deckel gilt auch nur für 80 Prozent des Entlastungskontingentes und nicht für den Grundpreis. Der Grundpreis und alles, was über das Entlastungskontingent hinaus geht, muss zum heute „normalen“ Preis bezahlt werden. Hier lohnt es sich noch mehr, den eigenen Verbrauch im Blick zu haben und auch einen Taschenrechner zu bemühen.
Wer soll das alles noch bezahlen?
Bei Fragen zu den Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen, zu Nachzahlungen und Vorauszahlungen können Sie sich gerne an unsere Betriebskostenabteilung wenden, betriebskosten@gag-koeln.de. Mit dem so genannten „Stärkungspakt NRW“ hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ebenfalls ein Hilfspaket beschlossen, das in Härtefällen bei den Energiekosten unterstützt. Auch dazu erhalten Sie Informationen. Und da Sparen nach wie vor aktuell ist – unsere Tipps und Ratschläge dazu sind es ebenfalls: Heizkosten sparen in der Mietwohnung