Als „Vermieterbescheinigung“ gehörte das Dokument bis 2002 zum Standard bei An- und Ummeldungen, als „Wohnungsgeberbestätigung“ ist es nun wieder Pflicht. Das ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG), das am 1. November 2015 in Kraft tritt und das die bisherigen 16 unterschiedlichen Landesmeldegesetze vereinheitlicht.
Die neue Wohnungsgeberbestätigung muss vom Wohnungsgeber, also in der Regel dem Vermieter, erstellt werden. Darin müssen Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller einziehenden Personen enthalten sein. Diese Bescheinigung müssen Mieterinnen und Mieter nun unbedingt beim Einwohnermeldeamt vorlegen, wenn sie sich dort an- oder ummelden. Als größte Vermieterin in Köln hat sich natürlich auch die GAG Immobilien AG auf diese Neuerung eingestellt. Weitere Fragen dazu beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Kundencentern.