"Im Ernstfall zur Stelle"
Immer ansprechbar: die Interne Revision

Trotz aller Aufklärung bleiben Hinweise auf Regelverstöße auch bei der GAG nicht aus. Bislang hat sich zwar kein Verdacht bestätigt, aber bedeutet das zwangsläufig, dass sich Angestellte, Mieter und Geschäftspartner der GAG immer ausnahmslos richtig verhalten? Christian Eiff, Leiter der Internen Revision, und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben aufmerksam und ansprechbar. Denn alle Bemühungen um Fairness und Transparenz auf dem Wohnungsmarkt können bisweilen schon durch einmaliges unbedachtes Verhalten erschwert werden.
Fingerzeige erreichen die GAG regelmäßig und auf ganz unterschiedlichen Wegen. Einer führt über die Interne Revision, ein weiterer über den Ombudsmann Alexander Kirsch, der als neutraler Vermittler zwischen Informant und Unternehmen steht und sämtliche Gespräche absolut vertraulich behandelt. Das bedeutet auch, dass Tippgeber anonym bleiben können, wenn sie das möchten.
Die Arbeit der Internen Revision erleichtert das nicht unbedingt. „Natürlich ist es für uns einfacher, wenn ein Whistleblower Ross und Reiter nennt und auch namentlich als Zeuge zur Verfügung steht“, sagt Abteilungsleiter Christian Eiff. „Dennoch gehen wir natürlich jedem Hinweis nach.“
Landet ein neuer Fall auf den Tischen der Revisoren, geht es zuallererst um eine grundsätzliche Prüfung. Eiff: „Wir müssen sehen: Sind die Aussagen überhaupt plausibel?“ Also: stimmen die Fakten und Zusammenhänge, kann der Vorfall tatsächlich in der geschilderten Weise passiert sein?
Sofern inhaltlich alles schlüssig ist, beginnen die Nachforschungen. Hier ist Diskretion das oberste Gebot. Denn solange ein vorliegender Verdacht nicht nachweisbar ist, könnte es sich auch um einen Fall von Denunziation und absichtlicher Rufschädigung handeln. Eiff: „So etwas müssen wir unbedingt vermeiden.“ Ist die Faktenlage allerdings stichhaltig, werden abhängig vom konkreten Fall weitere Maßnahmen eingeleitet – bis hin zu arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen.
Wir müssen alle Beteiligten für das Thema Compliance sensibilisieren.
Seit Eiff im Amt ist, ließ sich noch nie ein Fall – etwa von Geld-Annahme durch einen GAG-Mitarbeiter – so hieb- und stichfest nachweisen, dass es zu einer Anklage gekommen wäre. Doch das, so Eiff, bedeute nicht zwangsläufig, „dass so etwas überhaupt nicht passiert“. Er setzt deshalb auf die umfassende Aufklärungsarbeit, die die GAG seit einigen Jahren betreibt, etwa in Form regelmäßiger Schulungen und Infoveranstaltungen. „Wir müssen alle Beteiligten für das Thema Compliance sensibilisieren“, sagt er. „Und immer wieder darum werben, dass die Interne Revision bei Unsicherheiten zu Rate gezogen wird.“